Rechtsprechung
FG Hessen, 21.06.2011 - 1 V 2518/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zweifel bzgl. der steuerbaren Lieferung in Deutschland im Zeitpunkt der Entnahme der Waren aus einem im Inland unterhaltenen Konsignationslager bei Bedarf; Sicherheitsleistung aufgrund einer allein im Ausland möglichen Vollstreckung gegen den Steuerpflichtigen; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 3 Abs. 6; UStG § 1a Abs. 1 Satz 1
Innergemeinschaftliche Lieferung bei Verbringen in ein Konsignationslager - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Innergemeinschaftliche Lieferung bei Verbringen in ein Konsignationslager
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Innergemeinschaftliche Lieferung bei Verbringen in ein Konsignationslager
Papierfundstellen
- EFG 2012, 85
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (14)
- BFH, 30.07.2008 - XI R 67/07
Innergemeinschaftliche Lieferung: Ort der Lieferung bei Versendung, …
Auszug aus FG Hessen, 21.06.2011 - 1 V 2518/10
Schließlich erfordere auch das von der Antragstellerin zur Stützung ihrer Rechtsauffassung herangezogene BFH-Urteil vom 30. Juli 2007 XI R 67/07 (BFHE 222, 138; BStBl II 2009, 552 ff.) keine andere Beurteilung.dd) Gegen diese Sichtweise häufen sich insbesondere nach Ergehen des BFH-Urteils vom 30. Juli 2008 XI R 67/07 ( BFHE 222, 138; BStBl II 2009, 552) im Schrifttum kritische Stimmen.
Es soll ausreichen, wenn sich aus den unstreitigen Umständen, insbesondere aus Unterlagen, mit hinreichender Sicherheit leicht und einwandfrei ableiten lässt, dass der Abnehmer zum maßgeblichen Zeitpunkt festgestanden hat (vgl. auch Michel, Anmerkung zum BFH-Urteil vom 30. Juli 2008 XI R 67/07, DB 2008, 2464 f. und Nieskens in Rau/Dürrwächter, UStG, § 3 Rz 3122 ff.).
ee) Ob das angeführte BFH-Urteil vom 30. Juli 2008 XI R 67/07, das keine Lieferung in ein Konsignationslager betraf, eine solche Sichtweise rechtfertigt, ist - soweit ersichtlich - noch nicht Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen gewesen.
- FG Hessen, 25.08.2015 - 1 K 2519/10
§ 3 Abs. 6 UStG, § 3 Abs. 1 UStG, § 1a Abs. 2 Satz 1 UStG
Auszug aus FG Hessen, 21.06.2011 - 1 V 2518/10
Die Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2001 bis 2008, jeweils vom ...06.2009, wird ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt bis zu deren Bestandskraft, längstens jedoch bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung eines Urteils in dem unter dem gerichtlichen Aktenzeichen 1 K 2519/10 anhängigen Hauptsacheverfahren.Die Antragstellerin hat gegen die Einspruchsentscheidung in der Hauptsache Klage erhoben (1 K 2519/10) und verfolgt mit dem vorliegenden Antrag ihr auf Gewährung einer AdV ohne Sicherheitsleistung gerichtetes Begehren weiter.
- BFH, 06.12.2007 - V R 24/05
Ort der Lieferung bei einem Kauf auf Probe
Auszug aus FG Hessen, 21.06.2011 - 1 V 2518/10
Dieser Sichtweise steht auch die Entscheidung des BFH vom 6. Dezember 2007 V R 24/05 (BFHE 219, 476; BStBl II 2009, 490) zur Beurteilung des Orts der Lieferung bei einem Kauf auf Probe nicht entgegen, da im Streitfall für die aufgrund verbindlicher Bestellung gelieferten Waren bereits ein wirksamer Vertrag vorlag und eine Abnahmeverpflichtung der Fa. E bestand und es ihr nur freigestellt war, den genauen Zeitpunkt der Abnahme zu bestimmen.
- BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01
Branntweinsteuerbescheid; AdV
Auszug aus FG Hessen, 21.06.2011 - 1 V 2518/10
Im Übrigen stellt das Erfordernis einer Vollstreckung im Ausland dann keinen Grund für die Anordnung einer Sicherheitsleistung dar, wenn die Vollstreckbarkeit der betreffenden Forderung aufgrund der sog. EG-Beitreibungsrichtlinie im EG-Ausland wie im Inland gewährleistet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 10.10.2002 VII S 28/01, BFH/NV 2003, 12). - BFH, 17.05.2005 - I B 109/04
Haftungsbescheid; AdV wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische …
Auszug aus FG Hessen, 21.06.2011 - 1 V 2518/10
Die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (…BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 2000 V B 144/00, BFH/NV 2001, 493, und vom 17. Mai 2005 I B 109/04, BFH/NV 2005, 1782). - BFH, 07.05.2008 - IX S 26/07
Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung
Auszug aus FG Hessen, 21.06.2011 - 1 V 2518/10
Das FA muss daher die für eine Gefährdung des Steueranspruchs sprechenden Gesichtspunkte vortragen, während der Steuerpflichtige ggf. die Umstände darzulegen hat, die ein (dargelegtes) Sicherungsbedürfnis der Behörde entfallen oder unangemessen erscheinen lassen (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 7. Mai 2008 IX S 26/07, BFH/NV 2008, 1498). - BFH, 26.06.2009 - IX B 194/08
Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung
Auszug aus FG Hessen, 21.06.2011 - 1 V 2518/10
Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 26. Juni 2009 IX B 194/08, abrufbar in juris). - BFH, 24.10.2000 - V B 144/00
Umsatzsteuerliche Organschaft
Auszug aus FG Hessen, 21.06.2011 - 1 V 2518/10
Die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 2000 V B 144/00, BFH/NV 2001, 493, …und vom 17. Mai 2005 I B 109/04, BFH/NV 2005, 1782). - BFH, 12.11.1992 - XI B 69/92
Heilung einer fehlerhaften Bekanntgabe des Gewerbesteuermeßbescheids
Auszug aus FG Hessen, 21.06.2011 - 1 V 2518/10
Ernstliche Zweifel im Sinne von § 69 FGO liegen vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. BFH-Beschluss vom 12. November 1982 IX B 69/92, BFHE 100, 106, BStBl II 1993, 263). - BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94
Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung …
Auszug aus FG Hessen, 21.06.2011 - 1 V 2518/10
Weitergehende Sachverhaltsermittlungen durch das Gericht sind nicht erforderlich (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Juli 1994 IX B 78/94, BFH/NV 1995, 116). - BFH, 14.11.1989 - VII B 124/89
Rechtmäßigkeit eines Auskunftersuchens und Vorlageersuchens
- BFH, 12.09.1991 - V R 118/87
Anwendung des § 3 Abs. 7 UStG, wenn ein Nichtunternehmer den Liefergegenstand …
- BFH, 06.09.1989 - II B 33/89
Differenzierung der Institute von der Aussetzung der Vollziehung einerseits und …
- BFH, 23.09.1970 - I R 9/66
Ausnutzung einer Steuervergünstigung - Steuerersparnis - Selbstkosten - Deckende …
- FG Hessen, 25.08.2015 - 1 K 2519/10
§ 3 Abs. 6 UStG, § 3 Abs. 1 UStG, § 1a Abs. 2 Satz 1 UStG
Mit Beschluss vom 21.06.2011 hat der erkennende Senat unter dem gerichtlichen Aktenzeichen 1 V 2518/10 die Vollziehung der streitigen Umsatzsteuerbescheide wegen Vorliegens ernstlicher Zweifel an der Steuerbarkeit der streitigen Lieferungen ausgesetzt. - FG Düsseldorf, 06.11.2015 - 1 K 1983/13
Umsatzsteuerliche Bewertung von Lieferungen einer in den Niederlanden ansässigen …
Das Hessische FG habe diese Grundsätze auf ein Konsignationslager angewandt (Beschluss vom 21.06.2011 1 V 2518/10, EFG 2012, 85). - FG Niedersachsen, 18.06.2015 - 5 K 335/14
Umsatzsteuerliche Behandlung von Warenlieferungen über ein in Deutschland …
Ihre Einschätzung leitete die Klägerin aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30.07.2008 (XI R 67/07, BStBl II 2009, 552) und den Entscheidungen des Hessischen Finanzgerichts vom 21.06.2011 (1 V 2518/10) und vom 30.10.2014 (1 K 108/11) ab. - FG Hessen, 04.05.2021 - 1 K 195/14
Qualifizierung von Warenlieferungen an in Deutschland ansässige Unternehmer als …
Das Hessische Finanzgericht habe in seinem Beschluss vom 21.06.2011 ( 1 V 2518/10 ) ernsthaft in Betracht gezogen, dass das vorübergehende Verbringen in ein Konsignationslager in Deutschland und die anschließende Entnahme aus dem Konsignationslager durch den Abnehmer als einheitliche, in Deutschland nicht steuerbare innergemeinschaftliche Lieferung zu beurteilen sei.